Liebe Freunde des gepflegten Überfalls…

Eckdaten des diesjährigen Zeltlagers:
Wann?
02.08 bis 08.08
Wo?
Rotzendorf in der Oberpfalz
Thema?
Die Gallier und die KJGr

Hier ein paar Punkte, die wichtig sind:
aEin Überfall ist und bleibt immer ein Spiel! Denkt daran, wir haben kleine Kinder (ab 9 Jahren) dabei und werden jede Art von Gewalt gegen die Kinder nicht dulden!
Überfallzeiten:
Samstag zwischen 22:30 und 3:00 Uhr
Sonntag bis Donnerstag zwischen 22:30 und 2:00 Uhr
Bitte den Überfall, wenn möglich, vor dem Zeltlager anmelden, damit wir den Überblick behalten.
Bitte auch nicht nur einfach so zum Besuch kommen; wer kommt, der sollte schon überfallen, oder zumindest so tun!
Nur wer die unten genannten Regeln akzeptiert, ist als Überfäller herzlich willkommen. Alle anderen sind im Lager nicht erwünscht!
Wichtige Neuerungen ab 2024: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung:
Liebe Freunde des gepflegten Überfalls,
Grenzverletzungen jeder Art bis hin zu sexualisierter Gewalt sind sowohl im hauptamtlichen, als auch im ehrenamtlichen Bereich in der Institution Kirche schon lange bekannt und sicherlich leider kein Einzelfall.
Der Seelsorgebereich Nürnberg Mitte-Nord-West hat sich in diesem Zusammenhang Gedanken gemacht und ein Schutzkonzept entworfen, wie man Kinder und Jugendliche bewusst vor Grenzverletzungen schützen kann und generell eine Kultur der
Achtsamkeit in unserem Gemeindeleben fördern kann. Dies unterstützen wir, die Leiterrunde der KJGr.
Um dahingehend auch weiterhin alle Formen von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt von uns fernzuhalten passen wir unser Überfall-Konzept in folgenden Punkten an:
1. Es gibt einen Verhaltenskodex, den wir euch ans Herzen legen wollen und an den auch ihr euch halten müsst. Lest ihn euch deshalb bitte gründlich durch.
2. Wir bitten bis zum Beginn der Überfall-Zeiten um eine Liste mit allen Namen und Adressen der Personen, die uns in der Nacht während der Überfallzeiten besuchen. Zusätzliche Personen müssen in der Nacht
des Überfalls der Lagerleitung in Form einer Liste mit den genannten Angaben schriftlich übergeben werden.
3. Im weiteren bedarf es einer unterschriebenen Selbstverpflichtungerklärung jedes Überfallers, die im Zuge des Überfalls an uns ausgehändigt wird. Dies gilt auch für zusätzliche Personen, die kurzfristig
erscheinen.
Die unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärungen werden intern verschlossen verwahrt. Es gelten Datenschutzregeln und die Daten werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.
- 4. Erfolgt keine Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung oder aber das Formular wird im Lager nicht unterzeichnet, so sehen wir uns gezwungen, euch des Platzes zu verweisen.
- Da uns allen der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt, sind diese Maßnahmen unabdingbar.
Wir danken für euer Verständnis und freuen uns euch als Gäste bei uns am Lagerfeuer begrüßen zu dürfen.
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Dokumente als PDF zum Download:
Überfall-Regeln
1. Spielspaß und körperliches Wohl Beim Überfall geht es um den Spaß der Kinder (ab 9. Jahren!), der Überfall sollte dementsprechend als ein Spiel und nicht als Wettbewerb verstanden werden. Beim Zeltlager gibt es ältere und jüngere Teilnehmer, welche ihrem Alter entsprechend behandelt werden sollten. Die Gruppenleiter greifen außer am Banner (Hauptgewinn, der allerdings nicht mit aller Kraft geholt werden sollte, nicht mit ein) nicht mit ein. Außerdem findet der Überfall ohne Taschenlampen statt.
1.1 Jede Form von Gewalt, wie schlagen, treten, beißen und würgen wird nicht geduldet! Dazu zählen auch sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen. Bei Aufeinandertreffen genügt „Raufen“ oder „Rangeln“, hierbei ist auf einen fairen Umgang miteinander zu achten!
1.2 Massenhaftes Einrennen (über Fünf Leute) ist nicht gestattet! Hierbei sind (schwere) Verletzungen vorprogrammiert. Sprecht euch deshalb im Notfall mit anderen Überfällergruppen ab.
1.3 Spitze, bzw. gefährliche Gegenstände, wie Messer, Schreckschusspistolen, etc. sind an der Person verboten!
1.4 Alle Überfäller muss während des Überfalls zurechnungsfähig sein!
1.5 Jeglicher Verstoß gegen 1.1, 1.2, 1.3 & 1.4 wird ohne Widerrede mit Platzverbot bestraft und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht! In schlimmen Fällen behalten wir uns einen Ausschluss für folgende Events vor!
2. Gefahrensituationen Im Falle eines Gewitters, schweren Unwetters, oder anderweitigen Gefahrensituationen behalten wir uns vor, den Überfall zu unter-, oder auch abzubrechen. Ein rotes Licht am Banner bedeutet Überfallstopp! Bitte nehmt im Falle eines roten Lichts, Gewitters oder euch unklarer Lage zwingend Kontakt zu uns auf, um etwaige Unstimmigkeiten und Differenzen zu verhindern. Hierzu gibt es eine WhatsApp Gruppe oder die Kontaktdaten auf der Website.
3. Feuer- und Umweltschutz Der Wald ist in den letzten Jahren durch die Hitze im Sommer immer wieder sehr trocken. Deswegen ist Feuerwerk nur in Absprache mit uns gestattet. Auch das Werfen von Kippenstummeln auf den Boden ist deshalb untersagt! Genaueres unter Punkt 7.
4. Überfallzeiten Sa: 22:30 – 3:00 So – Do: 22:30 – 2:00 Vor dem Überfall immer erkundigen, ob dieser auch stattfindet! Dieser kann durch Wetterlage oder Programm abgesagt werden. Zweiteres wird rechtzeitig, spätestens zu Beginn des Zeltlagers kommuniziert! Ein Überfall muss mindestens eine [halbe] Stunde vor dem offiziellen Ende begonnen haben. Das bedeutet: mindestens eine Person der überfallenden Gruppe muss bereits aus dem Versteck gekommen sein! Sonst wird die Überfallzeit offiziell beendet! Starker Überzug der Überfallfrist soll damit verhindert werden. Außerdem wird ein Gruppenleiter zum Parkplatz kommen um es mit euch abzusprechen.
5. „Klauen“ vom Zeltplatz Das zeitweilige „Klauen“ von Gegenständen ist aus bestimmten Zelten ist erlaubt. Diese können, wenn ganz und funktionsfähig wieder mitgebracht, beim zuständigen DVD (Hauptverantwortlichen) gegen eine Einlöse getauscht werden.
5.1 Bis auf in 5.2. geregelte Ausnahmen dürfen Materialien aus dem Küchen– und Materialzelt, sowie Freistehendes vom gesamten Zeltplatz entwendet werden. Schlafzelte – insbesondere die der Kinder – sind tabu! 5.2 Strikt verboten zu klauen sind spitze, oder sonstig gefährliche Gegenstände, wie Äxte, (Motor-)Sägen, G(l)asflaschen, etc., heiße Sachen (bsp. Kochendes Wasser) und die Schirme Jegliche Beleuchtung (auch Leuchtstäbchen) und die Bänke über der Biogrube (hinter Küchenzelt) sind wichtig für einen sicheren Ablauf des Überfalls für alle Teilnehmer und sind deswegen verboten zu entwenden!
5.3 Kinder Entführen ist strengstens verboten!
5.4 Bei Verursachen von Schäden an entwendetem Material muss für diese aufgekommen werden! Bitte seid dabei so ehrlich. Bitte verwendet beim Klauen von Gegenständen immer euren gesunden Menschenverstand! Bei großen geklauten Gegenständen reicht abklatschen, damit Verletzungen vermieden werden.
6. Nach dem Ab-machen Gefasst, oder Ab-gemacht ist man als Überfäller, wenn man selbst aufgegeben hat. Wer gefasst wurde, hält sich bitte am Lagerfeuer auf und beteiligt sich nicht mehr am Überfall dieser Nacht.
6.1 Wer noch nicht gefasst wurde, dies aber vor einem Leiter behauptet, zählt ab dem Moment als Ab. Jegliche mit uns nicht abgesprochene Beteiligung danach am Überfall wird nicht mehr ernst genommen (Gegenstände klauen etc.) Sich mit ans Lagerfeuer setzen zählt als Aufgeben!
6.2 Bitte bleibt, wenn ihr ab seid, beim Lagerfeuer sitzen. Wir versorgen euch gerne mit Getränken und ggf. Essen. Spenden sind natürlich gerne gesehen :).
6.3 Schlafmöglichkeiten sind am Zeltplatz gegeben, bitte klärt dies aber immer im vornherein mit uns ab!
7. Raucher- und Alkoholregeln
7.1 Das Kiffen ist sowohl im Wald, als auch am Zeltplatz strengstens verboten!
7.2 Rauchen
7.2.1 Das Rauchen ist nur nach Leiterregeln gestattet! Einfach nachfragen! [Ansonsten kann ich auch die Leiterregeln reinpacken]
7.2.2 Kippenstummel landen keinesfalls auf dem Boden, sondern im Aschenbecher oder im Lagerfeuer!
7.3 Alkohol
7.3.1 Alkohol bitte nur am Lagerfeuer trinken.
7.3.2 Macht dies bitte gemäßigt, den Kindern ein Vorbild!
8. Anmeldung Jeder Überfall mit jedem einzelnen Überfäller muss bitte angemeldet werden! Jeder Überfäller sollte mindestens 16 Jahre alt sein und sich verpflichten, an unseren Verhaltenskodex zu halten, dazu ist die Unterschrift der Selbstverpflichtungserklärung notwendig.
Sonstiges
- Es gibt evtl. einen Show-Überfall, bei dem sich Leute die Mühe machen und eine echte Show abziehen wollen. Es wäre schön, wenn dies respektiert werden würde.
- Auch kann es passieren, dass die Kinder gerade auf Nachtwanderung sind. Dann wäre es super mit dem Überfall zu warten bis sie wieder da sind.
Bedenkt immer, der Überfall soll auch für die Kinder ein Spaß sein.
- Bitte fahrt zu eurer eigenen Sicherheit und der anderer Überfäller, die dort schon unterwegs sein könnten, auf den Feldwegen extrem vorsichtig!! Selbst wenn diese anfangs noch geteert sind!
- Für die, die noch nicht bei uns überfallen waren: Wir haben eine Fahne (Banner) auf einem Mast. Es gibt eine Schnur, die man lösen muss, dann kommt die Fahne eigentlich auch schon von selbst runter. (Es sind also keine Messer oder sonstigen scharfen Gegenstände nötig!) Die Schnur ist etwas über mannshoch am Mast befestigt. Ansonsten ist ein großer Topf o.ä. auch eine nette Beute.
Wegbeschreibung
Auf einen zünftigen Überfall!
Die GLs
1. Niemand soll zu Schaden kommen! Das heißt konkret: Keine Gegenstände mitnehmen oder benutzen, die eine Gefahr für die Gesundheit anderer bedeuten (z.B. Spitze Gegenstände etc.) Bei körperlichen Auseinandersetzungen
genügt faires „Raufen“ oder „Ringen“.
Damit sich auch im Falle eines Gewitters niemand in unvermeidbare Gefahrensituationen begeben muss, behalten wir es uns vor den Überfall in Ausnahmefällen zu unterbrechen oder zu beenden. Hierbei wird ein Lichtsignal am Banner aufgestellt,
welches eine Unterbrechung des Überfalls signalisiert. Bitte nehmt daher als Überfäller im Falle eines akuten Gewitters zwingend Kontakt zu uns auf, um etwaige Unstimmigkeiten und Differenzen zu verhindern.
2. Bitte bedenkt, dass der Wald in den letzten Jahren durch die Hitze im Sommer immer wieder sehr trocken ist. Es herrscht deshalb striktes Feuerwerksverbot. Entsprechend sind Böller, Bengalos oder Rauch nicht gestattet. Achtet bitte auch darauf eure Zigaretten ordentlich auszutreten!
3. Beim Zeltlager gibt es Leiter und Kinder (ältere und auch jüngere). Daher muss beim Überfall die Verhältnismäßigkeit unbedingt gewahrt werden. Kleine Kinder kann man nicht wie ältere Gruppenleiter behandeln!
4. Zu jedem Zeitpunkt läuft ein Überfall so ab, dass man sich hinterher wieder die Hände reichen kann.
Bitte kommt nicht sturzbesoffen in unserem Lager an!
5. Ziele können z.B. sein: Lagerbanner rauben, wichtigen Gegenstand mitnehmen, oder ähnliches.
Nicht erlaubt sind: Bauten zerstören, Zelte aufschlitzen, jegliche Art materieller Schaden, Kinder entführen, nur Lärm machen und wieder abhauen (ist einfach scheiße!). Und auch die Laternen bei den Dixis oder unsere „Biogruben-Bank“ klauen ist nix. Denn
da reagieren wir ein wenig allergisch drauf. Das ist ja auch keine Herausforderung für euch.
6. Wenn ein Überfäller erwischt wird, leistet er den Anweisungen der Lagerleitung Folge und ist ab sofort Gast. Für diese Personen ist der Überfall vorbei und es gilt: Hände weg von Zelten, Banner und Material. Auch dürfen keine „Komplizentätigkeiten“ für noch nicht erwischte Überfäller geleistet werden. Bei
Widersetzung ist mit Lagerverbot zu rechnen!
Wenn man einmal am Boden liegt und drei Kinder auf einem, dann sollte man sich auch mal geschlagen geben.
Sofern sich ein Überfäller über einen längeren Zeitraum am Lagerfeuer aufhält, obwohl er noch nicht gefasst wurde, gilt er für uns als „erwischt“ und es tritt Regel Nummer 8 in Kraft.
7. Nach einem gelungenen Überfall wird man in Kontakt mit dem Lager treten und die „Beute“ gegen ein angemessenes aber nicht übertriebenes „Lösegeld“ zurückgeben.
8. Sobald ein Überfäller erwischt ist, ist der Überfall für diesen vorbei und der Überfäller wird als Gast behandelt und mit Getränken verköstigt. Falls gewünscht, können Schlafplätze bereitgestellt werden. Über eine kleine Spende für evtl. Frühstück am nächsten Morgen wären wir sehr dankbar.
9. Für alle Überfäller gilt: Das Kiffen ist sowohl im Wald als auch auf dem Zeltplatz strengstens verboten.
10. Alle Regeln sind verbindlich für alle Überfäller. Beim Überfall erklären sich automatisch alle Teilnehmenden mit diesen Regeln einverstanden. Bei Unklarheiten stehen wir auch gerne per E-Mail zur Verfügung: leiter@kjgr.de E-Mail